Defensio in ceteris trepidavit; nam neque ambitionem militarem neque provinciam pessimo cuique obnoxiam, ne contumelias quidem adversum imperatorem infitiari poterat: solum veneni crimen visus est diluisse, quod ne accusatores quidem satis firmabant, in convivio germanici, cum super eum piso discumberet, infectos manibus eius cibos arguentes.
von rebekka.979 am 20.02.2020
Die Verteidigung schwankte bei allen anderen Punkten; er konnte weder seinen militärischen Ehrgeiz noch seine Preisgabe der Provinz an die schlimmsten Menschen verleugnen, ja nicht einmal seine Beleidigungen gegen den Kaiser. Nur bei der Vergiftungsanklage schien er sich entlastet zu haben, was selbst die Ankläger nicht überzeugend beweisen konnten, als sie behaupteten, Piso habe bei einem Mahl mit Germanicus die Speisen mit seinen eigenen Händen vergiftet, während er über ihm am Tisch saß.
von mattheo9963 am 15.03.2014
Die Verteidigung zitterte in allen anderen Angelegenheiten; denn weder die militärische Ehrsucht noch die den schlimmsten Menschen unterworfene Provinz, ja nicht einmal die Beleidigungen gegen den Kaiser konnte er abstreiten: Allein die Giftmordanklage schien er widerlegt zu haben, was nicht einmal die Ankläger hinreichend bestätigten, indem sie behaupteten, bei einem Gastmahl des Germanicus, als Piso über ihm lagerte, seien die Speisen durch seine Hände vergiftet worden.