Contra vitellius ac veranius ceterique germanicum comitati tendebant, nullas esse partis trioni; neque se accusatores sed rerum indices et testis mandata germanici perlaturos.
von bela.l am 15.04.2022
Im Gegensatz dazu behaupteten Vitellius, Veranius und andere, die Germanicus begleitet hatten, dass es keine Rolle für Trio gebe; und dass sie keine Ankläger, sondern Berichterstatter der Tatsachen und Zeugen seien, die die Anweisungen von Germanicus übermitteln würden.
von tony.a am 13.02.2022
Als Antwort darauf betonten Vitellius, Veranius und die anderen, die Germanicus begleitet hatten, dass Trio keine Rolle spielte; sie erklärten, sie träten nicht als Ankläger auf, sondern als Zeugen, die die Fakten berichten und Germanicus' letzte Anweisungen übermitteln würden.