Tum fulcinius vetera et inania orditur, ambitiose avareque habitam hispaniam; quod neque convictum noxae reo si recentia purgaret, neque defensum absolutioni erat si teneretur maioribus flagitiis.
von eveline853 am 22.05.2019
Dann beginnt Fulcinius mit alten und leeren Vorwürfen, dass Hispanien eigennützig und habgierig verwaltet worden sei; was weder die Schuld des Angeklagten beweisen würde, wenn er neuere Vorwürfe entkräftet, noch zur Freisprechung dienen würde, wenn er größerer Vergehen überführt wäre.
von annabell.t am 23.01.2023
Dann brachte Fulcinius alte und bedeutungslose Vorwürfe vor und behauptete, Spanien sei mit Habgier und politischer Ehrsucht verwaltet worden. Dies war vergeblich, denn wenn der Angeklagte sich von den jüngsten Vorwürfen reinwaschen konnte, würden die alten Anschuldigungen seine Schuld nicht beweisen, und wenn er schwererer Vergehen schuldig war, würden die alten Vorwürfe ihn nicht entlasten.