Igitur aqua et igni interdictum reo, adpositumque ut teneretur insula neque macedoniae neque thraeciae opportuna.
von eliana925 am 08.06.2023
Daher wurde dem Angeklagten mit Wasser und Feuer die Rechtsfähigkeit entzogen, und es wurde hinzugefügt, dass er auf einer Insel festgehalten werden sollte, die weder Mazedonien noch Thrakien bequem gelegen ist.
von marco8895 am 15.05.2016
Daher wurde der Angeklagte verbannt, mit der zusätzlichen Auflage, dass er auf einer Insel festgehalten werden sollte, die weder von Mazedonien noch von Thrakien leicht zugänglich war.