Cedat tamen urbe et bonis amissis aqua et igni arceatur: quod perinde censeo ac si lege maiestatis teneretur.
von emelie.s am 26.07.2023
Er verlasse gleichwohl die Stadt und sei, nachdem sein Vermögen verloren ist, von Wasser und Feuer ausgeschlossen: was ich ebenso beurteile, als ob er nach dem Majestätsgesetz verurteilt wäre.
von isabell.836 am 16.10.2023
Er verlasse die Stadt, verliere sein Vermögen und werde verbannt - ich halte diese Strafe für gleichwertig mit einem Hochverratsprozess.