Itaque et constitutiones senatus quasdam rescidit et magistratibus pro tribunali cognoscentibus plerumque se offerebat consiliarium assidebatque iuxtim uel exaduersum in parte primori; et si quem reorum elabi gratia rumor esset, subitus aderat iudicesque aut e plano aut e quaesitoris tribunali legum et religionis et noxae, de qua cognoscerent, admonebat; atque etiam, si qua in publicis moribus desidia aut mala consuetudine labarent, corrigenda suscepit.
von kilian.9939 am 15.06.2020
Daher hob er nicht nur bestimmte Senatsbeschlüsse auf, sondern bot sich den Magistraten während ihrer Gerichtsverhandlungen auch häufig als Berater an, indem er in der vordersten Reihe neben oder gegenüber ihnen saß. Wenn Gerüchte aufkamen, dass ein Angeklagter der Bestrafung durch Günstlingswirtschaft entgehen könnte, erschien er plötzlich und erinnerte die Richter, sei es vom Boden aus oder von der Richterplattform, an die Gesetze, religiösen Verpflichtungen und die Natur des Verbrechens, das sie untersuchten. Darüber hinaus nahm er es sich zur Aufgabe, jeden Verfall der öffentlichen Sitten zu korrigieren, der durch Nachlässigkeit oder schlechte Gewohnheiten entstanden war.
von yannick863 am 21.11.2014
Und so hob er bestimmte Senatsbeschlüsse auf und bot sich den Magistraten, die vor dem Gerichtshof verhandelten, häufig als Berater an und saß neben oder gegenüber ihnen im vorderen Bereich; und wenn das Gerücht aufkam, dass einer der Angeklagten durch Gunst entkommen wolle, war er plötzlich anwesend und erinnerte die Richter, sei es vom Boden aus oder vom Richtertribunale des Quästors, an die Gesetze, religiösen Pflichten und das Verbrechen, über das sie urteilten; und darüber hinaus übernahm er die Korrektur all jener Angelegenheiten in den öffentlichen Sitten, die durch Gleichgültigkeit oder schlechte Gewohnheiten zu verfallen drohten.