Iugulassem reum, quem ita deliquisse concederem, ut servari nisi venia non posset.
von jonte972 am 28.02.2023
Ich hätte den Angeklagten hingerichtet, dessen Verbrechen so schwerwiegend war, dass nur Gnade ihn hätte retten können.
von jasper.r am 02.09.2023
Ich hätte den Angeklagten erschlagen, den ich als derart schuldig zugeben würde, dass er nur durch Begnadigung hätte gerettet werden können.