Notam iudici fabulam petitor, quippe apud ipsum auctorem argumenti, peragit: puellam domi suae natam furtoque inde in domum vergini translatam suppositam ei esse; id se indicio compertum adferre probaturumque vel ipso verginio iudice, ad quem maior pars iniuriae eius pertineat; interim dominum sequi ancillam aequum esse.
von anny.h am 08.02.2023
Der Kläger trägt die bekannte Geschichte dem Richter vor, und zwar vor dem Urheber des Argumentes selbst: Eine in seinem Haus geborene Magd sei durch Diebstahl in das Haus des Verginius gebracht und als seine Tochter unterschoben worden; dies behauptet er durch Beweise entdeckt zu haben und wird es sogar mit Verginius selbst als Richter beweisen, auf den der größte Teil dieses Unrechts zutrifft; inzwischen sei es gerecht, dass die Sklavenmagd ihrem Herrn folge.
von mila.911 am 12.12.2022
Der Kläger trug seinen bekannten Fall dem Richter vor, der die Geschichte bereits kannte: Er behauptete, dass ein Mädchen, das in seinem Haus geboren wurde, gestohlen und in Virginius' Haus gebracht worden sei, wo es an Stelle seiner Tochter untergeschoben worden war. Er sagte, er habe Beweise, um dies zu belegen, und würde es sogar mit Virginius selbst als Richter nachweisen, da dieser am meisten durch diese Tat geschädigt worden sei. Vorerst argumentierte er, es sei nur recht, dass das Sklavenmädchen zu seinem rechtmäßigen Herrn zurückkehre.