Si sua uoluntate tot socios reliquit hostibus diripiendos, qui recusare potest quin et socii sibi consulant.
von viktoria.843 am 13.01.2019
Wenn er aus eigenem Willen so viele Verbündete den Feinden zur Plünderung überlassen hat, wer kann dann bestreiten, dass die Verbündeten auch für sich selbst sorgen dürfen?