Duas mihi aliquis contiones parumper faciat, unam militum macedonicorum, puram alteram et integrioris iudicii a fauore et odio, uniuersi populi romani; apud contionem togatam et urbanam prius reus agatur.
von lars.841 am 16.11.2014
Jemand bereite mir für kurze Zeit zwei Versammlungen, eine aus makedonischen Soldaten, die andere rein und von vollständigerem Urteilsvermögen, frei von Gunst und Hass, des gesamten römischen Volkes; vor der togabekleideten und städtischen Versammlung werde der Angeklagte zuerst verhandelt.
von lilli9819 am 26.07.2020
Jemand möge mir zwei verschiedene Versammlungen schaffen: eine aus mazedonischen Soldaten und eine andere, die das römische Volk als Ganzes umfasst, frei von Voreingenommenheit und fähig, ein unparteiischeres Urteil zu fällen. Der Angeklagte soll zunächst vor der zivilen Versammlung in Rom verhandelt werden.