Datum hoc forsan nomini familiaeque suae ut adversus maximos conatus samnitium opponerentur duces spoliaque ea referrent quae insignia publicis etiam locis decorandis essent deos immortales adesse propter totiens petita foedera, totiens rupta; tum si qua coniectura mentis divinae sit, nulli unquam exercitui fuisse infestiores quam qui nefando sacro mixta hominum pecudumque caede respersus, ancipiti deum irae devotus, hinc foederum cum romanis ictorum testes deos, hinc iuris iurandi adversus foedera suscepti exsecrationes horrens, inuitus iuraverit, oderit sacramentum, uno tempore deos, cives, hostes metuat.
von malea.c am 08.11.2015
Es schien, als sei es dem Namen ihrer Familie bestimmt, dass sie gegen die größten Anstrengungen der Samniter vorgehen und Beute zurückbringen sollten, würdig, öffentliche Räume zu schmücken. Die Götter beobachteten dies wegen der so häufig geschlossenen und gebrochenen Verträge. Und wenn man den göttlichen Willen erraten könnte, waren die Götter keinem Heer jemals feindlicher gesonnen als diesem, das durch ein unheiliges Ritual befleckt war, welches das Blut von Menschen und Tieren vermischte. Gefangen zwischen dem zweifachen Zorn der Götter, voller Furcht vor den göttlichen Zeugen der mit Rom geschlossenen Verträge und den Flüchen, die mit deren Bruch einhergingen, hatten sie unwillig geschworen, hassten ihren Eid und lebten in Angst vor Göttern, Mitbürgern und Feinden zugleich.
von mathilda.u am 17.07.2023
Es war vielleicht ihrem Namen und ihrer Familie gegeben, dass sie gegen die größten Anstrengungen der Samniten als Anführer entgegengestellt würden und jene Beute zurückbringen sollten, die sogar zur Verzierung öffentlicher Orte geeignet wäre; die unsterblichen Götter waren anwesend wegen der so oft gesuchten, so oft gebrochenen Verträge; dann, wenn es irgendeine Vermutung göttlichen Denkens gäbe, wären sie keinem Heer jemals feindseliger gewesen als jenem, das, befleckt durch eine unsagbare Zeremonie mit vermischtem Mord von Menschen und Vieh, dem zweifachen Zorn der Götter geweiht, hier die Götter als Zeugen der mit den Römern geschlossenen Verträge fürchtend, dort die Flüche des gegen die Verträge geleisteten Eides, unwillig geschworen, den Eid hassend und zur gleichen Zeit Götter, Bürger und Feinde fürchtend.