Omnia simul intellegere potestis, iudices, ex hoc uno crimine scandiliano: primum hoc non esse romae natum de societate decumarum, non ab accusatore fictum, non,ut solemus interdum in defensionibus dicere,crimen domesticum ac vernaculum, non ex tempore periculi tui constitutum, sed vetus, agitatum iam et te praetore iactatum, et non ab inimicis romae compositum sed romam ex provincia deportatum.
von nelli9962 am 20.02.2016
Richter, Sie können alles auf einmal aus diesem einen Fall von Scandilus verstehen: Erstens, dass diese Anklage nicht in Rom aus Steuergeschäften entstanden ist, nicht vom Ankläger erfunden wurde, nicht – wie wir manchmal in unseren Verteidigungsreden sagen – eine lokale Schutzbehauptung ist, nicht erst aufgestellt wurde, als Sie in Gefahr gerieten, sondern vielmehr eine alte Angelegenheit, die bereits während Ihrer Zeit als Gouverneur diskutiert und erörtert wurde und nicht von Feinden in Rom konstruiert, sondern aus der Provinz nach Rom gebracht wurde.
von olivia.x am 11.10.2018
Ihr könnt, Richter, alle Umstände auf einmal aus diesem einen skandilischen Verbrechen verstehen: zunächst, dass dies nicht in Rom bezüglich der Steuerpachtgesellschaft entstanden ist, nicht von dem Ankläger erfunden, nicht, wie wir manchmal in Verteidigungen zu sagen pflegen, ein häusliches und einheimisches Verbrechen, nicht zum Zeitpunkt eurer Gefahr begründet, sondern ein altes, bereits während eurer Prätur diskutiertes und herumgetragenes Verbrechen, und nicht von Feinden in Rom zusammengestellt, sondern aus der Provinz nach Rom gebracht.