Si abs te istam rem parens tuus alicuius amici rogatu benignitate aut ambitione adductus petisset, gravissima tamen apud te voluntas patris esse debuisset; cum vero abs te tui capitis causa peteret hominesque certos domo misisset, hique eo tempore ad te venissent cum tibi in integro tota res esset, ne tum quidem te potuit si non pietatis, at salutis tuae ratio ad officium sanitatemque reducere?
von emilio962 am 10.06.2023
Wenn dein Vater diese Gunst von dir nur auf Bitten eines Freundes, aus Wohlwollen oder Ehrgeiz erbeten hätte, hättest du dennoch die Wünsche deines Vaters als äußerst wichtig betrachten müssen; aber wenn er tatsächlich darum bat, dein eigenes Leben zu retten, und vertrauenswürdige Menschen aus seinem Haus gesandt hatte, und diese zu dir kamen, während du noch vollständige Freiheit hattest zu entscheiden, konnte dich weder ein Gefühl der Familienpflicht noch zumindest die Sorge um deine eigene Sicherheit zu verantwortungsvollem Verhalten und gutem Urteilsvermögen zurückführen.
von daniel853 am 07.11.2014
Wenn dein Elternteil diese Sache von dir auf Bitten eines Freundes, sei es aus Güte oder Ehrgeiz, gefordert hätte, so hätte dennoch der Wunsch deines Vaters bei dir das größte Gewicht haben sollen; wenn er doch um deines Lebens willen von dir suchte und gewisse Männer von zu Hause entsandt hatte, und diese zu jener Zeit zu dir gekommen waren, als die ganze Angelegenheit noch vollständig in deiner Hand war, so vermochte er dich selbst dann nicht, wenn nicht aus Pflichtgefühl, so doch um deiner Sicherheit willen, zur Pflichterfüllung und Besonnenheit zurückzuführen.