Nam qui iniuste impetum in quempiam facit aut ira aut aliqua perturbatione incitatus, is quasi manus afferre videtur socio; qui autem non defendit nec obsistit, si potest, iniuriae, tam est in vitio, quam si parentes aut amicos aut patriam deserat.
von daniel.w am 02.11.2018
Derjenige, der unbillig einen Angriff gegen jemanden unternimmt, von Zorn oder einer Störung getrieben, scheint gleichsam Hand an einen Mitmenschen zu legen; wer jedoch nicht verteidigt noch widersteht, wenn er es vermag, gegen ein Unrecht, der ist ebenso schuldig, als würde er Eltern, Freunde oder Vaterland verlassen.
von celine971 am 29.06.2022
Derjenige, der einen anderen Menschen unbillig angreift, getrieben von Zorn oder emotionaler Aufruhr, greift im Wesentlichen einen Mitmenschen an; und wenn jemand ein solches Unrecht verhindern kann, aber es versäumt, dagegen zu verteidigen oder zu widerstehen, ist er ebenso schuldig, als hätte er seine Eltern, Freunde oder sein Vaterland im Stich gelassen.