Est igitur proprium munus magistratus intellegere se gerere personam civitatis debereque eius dignitatem et decus sustinere, servare leges, iura discribere, ea fidei suae commissa meminisse.
von gabriel9985 am 06.11.2021
Es ist daher die eigentliche Pflicht eines Magistrats, zu verstehen, dass er die Persona der Gemeinschaft trägt und dass er ihre Würde und Ehre aufrechterhalten, die Gesetze bewahren, Rechte verwalten und jene Dinge im Gedächtnis behalten soll, die seinem Vertrauen anvertraut wurden.
von michelle.859 am 14.11.2019
Es ist daher die spezifische Aufgabe eines Amtsträgers zu verstehen, dass er den Staat repräsentiert und dessen Würde und Ehre wahren muss, dessen Gesetze schützen, Recht sprechen und alles zu beachten, was seiner Verantwortung anvertraut wurde.