Itaque, ut qui simul desiderio patriae angerentur simul cupiditate inimicos ulciscendi arderent, redemptis extemplo iis remissisque cum ordinem agendae rei composuissent signaque quae procul edita obseruarent, ipsi ad scipionem syracusas profecti, apud quem pars exsulum erat, referentes ibi promissa captiuorum cum spem ab effectu haud abhorrentem consuli fecissent, tribuni militum cum iis m· sergius et p· matienus missi iussique ab regio tria milia militum locros ducere; et q· pleminio propraetori scriptum ut rei agendae adesset.
von anabelle.w am 19.07.2022
So waren diese Männer sowohl von Heimweh geplagt als auch von dem Wunsch brennend, sich an ihren Feinden zu rächen. Sie lösten sofort die Gefangenen aus und ließen sie frei, vereinbarten den Ablauf des Plans und verabredeten Signale, die aus der Ferne sichtbar sein würden. Dann begaben sie sich nach Syrakus, um Scipio zu treffen, der einige Verbannte beherbergte. Dort berichteten sie, was die Gefangenen versprochen hatten, und als sie den Konsul von der Erfolgswahrscheinlichkeit überzeugt hatten, wurden die Militärtribunen Marcus Sergius und Publius Matienus mit ihnen entsandt, mit dem Auftrag, dreitausend Truppen von Rhegium nach Locri zu führen. Auch dem Proprätor Quintus Pleminius wurden Anweisungen gesandt, bei der Operation anwesend zu sein.
von kira.i am 15.08.2020
Und so, als solche, die gleichzeitig von Heimweh geplagt und gleichzeitig vom Verlangen, Feinde zu rächen, entbrannt waren, nachdem sie diese sofort freigekauft und zurückgesandt hatten, als sie die Ordnung der Durchführung der Angelegenheit geregelt und die Signale, die sie aus der Ferne beobachten würden, festgelegt hatten, begaben sie sich selbst nach Syrakus zu Scipio, bei dem ein Teil der Verbannten war, und als sie dort die Versprechen der Gefangenen berichteten, erweckten sie beim Konsul eine Hoffnung, die der Erfüllung nicht widersprach. Die Militärtribunen M. Sergius und P. Matienus wurden mit ihnen gesandt und angewiesen, dreitausend Soldaten von Regium nach Locri zu führen; und es wurde an Q. Pleminius, den Proprätor, geschrieben, dass er zur Durchführung der Angelegenheit anwesend sein solle.