Postremo, ne id se gratiae dare q· fabi crederet, se ius iurandum dare paratos esse non videri e re publica in q· fabium eo tempore animadverti.
von raphael.o am 01.08.2017
Schließlich, um zu verhindern, dass man glaubte, sie täten dies aus Gefälligkeit für Quintus Fabius, waren sie bereit, einen Eid zu schwören, dass es nicht im Interesse der Republik zu sein scheine, Quintus Fabius zu dieser Zeit zu bestrafen.
von diana827 am 08.03.2023
Um schließlich zu beweisen, dass sie Quintus Fabius keine Gefälligkeit erweisen wollten, erklärten sie sich bereit, unter Eid zu schwören, dass eine Bestrafung zu diesem Zeitpunkt nicht im besten Interesse des Staates wäre.