An hoc, si claudiae familiae non sim nec ex patricio sanguine ortus sed unus quiritium quilibet, qui modo me duobus ingenuis ortum et vivere in libera civitate sciam, reticere possim l· illum sextium et c· licinium, perpetuos, si dis placet, tribunos, tantum licentiae novem annis quibus regnant sumpsisse, ut vobis negent potestatem liberam suffragii non in comitiis, non in legibus iubendis se permissuros esse?
von elea.r am 15.09.2023
Könnte ich, wenn ich weder der Claudischen Familie angehörte noch aus patricischem Blut geboren wäre, sondern nur einer der Quiriten wäre, der sich nur bewusst ist, von zwei freien Eltern geboren und in einem freien Staat zu leben, darüber schweigen, wie Lucius Sextius und Gaius Licinius, ewige Volkstribunen, wenn es den Göttern gefällt, sich in den neun Jahren ihrer Herrschaft so viel Freiheit herausgenommen haben, dass sie behaupten, euch weder in den Volksversammlungen noch bei der Gesetzgebung die freie Macht der Abstimmung zu gestatten?
von vanessa.9968 am 24.01.2015
Selbst wenn ich nicht aus der Claudischen Familie stammte oder adliger Herkunft wäre, sondern nur ein gewöhnlicher Bürger, der lediglich weiß, dass er von freien Eltern abstammt und in einem freien Staat lebt – wie könnte ich da schweigen? Sextius und Licinius, diese angeblich ewigen Volkstribunen, sind während ihrer neunjährigen Herrschaft so schändlich dreist geworden, dass sie Ihnen nun verwehren, Ihr freies Wahlrecht auszuüben – weder bei Wahlen noch bei Gesetzgebungen!