Qui die dicta ab l· apuleio tribuno plebis propter praedam veientanam, filio quoque adulescente per idem tempus orbatus, cum accitis domum tribulibus clientibusque quae magna pars plebis erat, percontatus animos eorum responsum tulisset se conlaturos quanti damnatus esset, absolvere eum non posse, in exsilium abiit, precatus ab dis immortalibus si innoxio sibi ea iniuria fieret, primo quoque tempore desiderium sui civitati ingratae facerent.
von kay.939 am 03.04.2014
Als er vom Volkstribunen Lucius Apuleius wegen der Beute von Veii angeklagt wurde und zugleich seinen jungen Sohn verloren hatte, rief er seine Stammesgenossen und Klienten in sein Haus, die einen großen Teil des gemeinen Volkes ausmachten. Nachdem er ihre Meinung eingeholt und ihre Antwort erhalten hatte, dass sie zwar jede Strafe beitragen würden, ihn aber nicht vor der Verurteilung bewahren könnten, ging er ins Exil. Bevor er aufbrach, betete er zu den unsterblichen Göttern, dass sie, falls diesem unschuldigen Mann Unrecht geschehe, diese undankbare Stadt alsbald seine Abwesenheit spüren lassen mögen.
von mayla.8814 am 06.10.2014
Derjenige, an dem festgesetzten Tag, der von Lucius Apuleius, dem Volkstribunen, wegen der Beute von Veii angeklagt und zur gleichen Zeit seines jungen Sohnes beraubt worden war, nachdem er seine Stammesgenossen und Klienten, welche einen großen Teil des Volkes ausmachten, in sein Haus gerufen und deren Gesinnung erforscht hatte und die Antwort erhalten hatte, dass sie so viel beitragen würden, wie er verurteilt werde, ihn aber nicht freisprechen könnten, ging ins Exil und betete zu den unsterblichen Göttern, dass, falls ihm dieses Unrecht als Unschuldigem zugefügt worden sei, sie dem undankbaren Staat seine Abwesenheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt spüren lassen mögen.