Cum civitas in opere ac labore assiduo reficiendae urbis teneretur, interim q· fabio, simul primum magistratu abiit, ab cn· marcio tribuno plebis dicta dies est, quod legatus in gallos, ad quos missus erat orator, contra ius gentium pugnasset; cui iudicio eum mors, adeo opportuna ut voluntariam magna pars crederet, subtraxit.
von yuna943 am 13.03.2015
Während der Staat in der beständigen Arbeit und Mühe des Wiederaufbaus der Stadt beschäftigt war, wurde inzwischen Quintus Fabius, sobald er sein Amt niedergelegt hatte, von Cnaeus Marcius, dem Volkstribunen, ein Gerichtstag angesetzt, weil er als Gesandter zu den Galliern, zu denen er als Unterhändler entsandt worden war, gegen das Völkerrecht gekämpft hatte; von diesem Gerichtsverfahren zog ihn sein Tod, so rechtzeitig, dass ein großer Teil ihn für freiwillig hielt, zurück.
von josefine.9854 am 20.07.2019
Während die Stadt mit der anhaltenden Arbeit des Wiederaufbaus beschäftigt war, wurde Quintus Fabius vom Volkstribunen Cnaeus Marcius angeklagt, sobald seine Amtszeit beendet war. Die Anklage lautete, dass er gegen das Völkerrecht verstoßen habe, indem er gegen die Gallier kämpfte, während er als ihr Gesandter diente. Jedoch entkam er dem Gerichtsverfahren durch seinen Tod, der zu einer so günstigen Zeit eintrat, dass viele Menschen glaubten, es sei Selbstmord gewesen.