Quia tum concessum sit de tribunis, iterum concessum esse; finem non fieri posse si in eadem civitate tribuni plebis et patres essent; aut hunc ordinem aut illum magistratum tollendum esse, potiusque sero quam nunquam obviam eundum audaciae temeritatique.
von sina849 am 23.05.2016
Da bereits eine Zugeständnis an die Volkstribunen gemacht worden war und dann noch eines, könnte es kein Ende geben, wenn Volkstribunen und Patrizier im selben Staat existierten; entweder diese Klasse oder dieses Amt musste abgeschafft werden, und es war besser, einer solch kühnen Rücksichtslosigkeit spät als nie entgegenzutreten.
von vivienne.854 am 16.06.2015
Da damals den Tribunen zugestanden worden war, und abermals zugestanden wurde, könne kein Ende eintreten, wenn in demselben Staat die Volkstribunen und Patrizier existierten; entweder diese Ordnung oder jene Magistratur müsse beseitigt werden, und lieber spät als nie gegen Kühnheit und Unbesonnenheit vorzugehen.