Duas civitates ex una factas; suos cuique parti magistratus, suas leges esse.
von chayenne.8933 am 19.10.2017
Zwei Städte aus einer gemacht; jeder Teil seine eigenen Magistrate, seine eigenen Gesetze.
von karlotta.u am 01.03.2020
Die Stadt war in zwei Teile gespalten, wobei jeder Teil seine eigenen Beamten und Gesetze hatte.