Nemo erat videlicet aratorum qui iniuriam sibi factam queri posset, nemo decumanorum qui grano amplius sibi quam deberetur deberi professus esset.
von stefanie.871 am 23.08.2014
Es gab keinen Landwirt, der sich über eine ihm zugefügte Verletzung beschweren konnte, und keinen Decumanen, der erklärt hätte, dass ihm mehr Getreide geschuldet sei, als tatsächlich geschuldet war.
von karlotta.k am 27.06.2015
Kein einziger Landwirt konnte sich über ein erlittenes Unrecht beschweren, und kein einziger Steuereintreiber behauptete, ihm stehe mehr Getreide zu als ihm zustand.