Nam neque adsiliendum statim est ad genus illud orationis; abest enim totum a causa et homines prius ipsum illud, quod proprium sui iudici est, audire desiderant; nec cum in eam rationem ingressus sis, celeriter discedendum est; non enim, sicut argumentum, simul atque positum est, adripitur alterumque et tertium poscitur, ita misericordiam aut invidiam aut iracundiam, simul atque intuleris, possis commovere: argumentum ratio ipsa confirmat idque, simul atque emissum est, adhaerescit; illud autem genus orationis non cognitionem iudicis, sed magis perturbationem requirit, quam consequi nisi multa et varia et copiosa oratione et simili contentione actionis nemo potest; qua re qui aut breviter aut summisse dicunt, docere iudicem possunt, commovere non possunt; in quo sunt omnia.
von anny.x am 02.10.2024
Denn man darf nicht sogleich zu jener Art der Rede springen; sie weicht völlig vom eigentlichen Gegenstand ab, und die Menschen wünschen zunächst, eben das zu hören, was ihrem Urteil eigen ist; und wenn man in jene Methode eingetreten ist, darf man nicht schnell wieder abweichen. Denn nicht, wie ein Argument, sobald es vorgebracht wird, ergriffen und ein zweites und drittes gefordert wird, kann man Mitleid oder Missgunst oder Zorn erregen, sobald man es eingeführt hat: Ein Argument bestätigt die Vernunft selbst, und dieses haftet, sobald es ausgesandt wird; jene Art der Rede erfordert jedoch nicht das Verständnis des Richters, sondern vielmehr eine Erschütterung, die niemand erreichen kann außer durch eine vielfältige, umfangreiche Rede und eine ähnliche Intensität des Vortrags; weshalb diejenigen, die kurz oder unterwürfig sprechen, den Richter belehren, aber nicht bewegen können; darin liegt alles.
von edda.827 am 22.01.2022
Man sollte nicht sofort in emotionale Rhetorik verfallen, da dies völlig am Thema vorbeigeht und die Menschen zunächst hören wollen, was tatsächlich für ihr Urteil relevant ist. Und wenn man diesen Ansatz einmal begonnen hat, sollte man ihn nicht schnell wieder aufgeben. Anders als logische Argumente, die rasch nacheinander vorgebracht werden können, lassen sich Gefühle wie Mitleid, Feindseligkeit oder Zorn nicht sofort hervorrufen. Ein logisches Argument wird durch die Vernunft selbst bestätigt und haftet, sobald es vorgetragen wird, während emotionale Rede nicht darauf abzielt, den Richter zu informieren, sondern ihn zu verstören - etwas, das nur durch umfangreiche, vielfältige und reichhaltige Rede mit entsprechend dramatischer Darbietung erreicht werden kann. Deshalb können Redner, die kurz oder zurückhaltend sind, einen Richter zwar aufklären, aber nicht emotional bewegen - und genau das ist entscheidend.