Cum enim permissu hannibalis exisset e castris, rediit paulo post, quod se oblitum nescio quid diceret; deinde egressus e castris iure iurando se solutum putabat, et erat verbis, re non erat.
von elli9862 am 16.01.2022
Als er von Hannibal die Erlaubnis erhalten hatte, das Lager zu verlassen, kehrte er kurz darauf zurück und behauptete, etwas vergessen zu haben. Nachdem er das Lager erneut verlassen hatte, glaubte er, von seinem Eid befreit zu sein - und obwohl dies möglicherweise rechtlich zutraf, entsprach es nicht der Realität.
von elisabeth.958 am 27.12.2015
Als er nämlich mit Hannibals Erlaubnis aus dem Lager gegangen war, kehrte er kurz darauf zurück, weil er sagte, er habe etwas vergessen; dann, nachdem er erneut aus dem Lager gegangen war, glaubte er, vom Eid befreit zu sein, und war in Worten frei, in Wirklichkeit aber nicht.