At ego, perspiciens malum istum verberonem blaterantem atque inconcinne causificantem certusque aliquod moliri flagitium, dedi quidem potionem, dedi; sed futurae quaestioni praecavens non statim pretium, quod offerebatur, accepi, aureorum nequam vel adulter reperiatur, in hoc ipso sacculo conditos eos anulo tuo praenota, donec altera die nummulario praesente comprobentur.
von lionel8931 am 24.10.2019
Aber als ich diesen miesen Gauner daherschwätzen und unbeholfene Ausreden machen sah, war ich sicher, dass er nichts Gutes im Schilde führte. Ja, ich gab ihm das Gebräu, aber um mich für eine mögliche spätere Untersuchung abzusichern, nahm ich die Bezahlung nicht sofort an. Um sicherzugehen, dass die Goldmünzen nicht gefälscht sind, versiegle sie in diesem Beutel mit deinem Siegelring, damit sie morgen von einem Geldwechsler überprüft werden können.
von carla.844 am 01.01.2015
Aber ich, der ich diesen bösen Schurken schwafeln und unbeholfen Ausreden stammeln sah und gewiss war, dass er ein Verbrechen plante, ich gab tatsächlich die Tinktur, ich gab sie; doch zur Vorsorge einer künftigen Untersuchung nahm ich den angebotenen Preis nicht sofort an, damit die Goldstücke nicht als minderwertig oder gefälscht befunden würden, sondern markierte sie in diesem Beutel mit deinem Siegel, bis sie an einem anderen Tag in Gegenwart eines Geldwechslers überprüft werden können.