Tunc etiam legibus quae servos alienos profugos invitis dominis vetant suscipi prohibeor.
von ida.f am 14.01.2023
Ich werde auch durch Gesetze verboten, entlaufene Sklaven, die anderen gehören, aufzunehmen, wenn deren Herren unwillig sind.
von malte.968 am 07.11.2013
Ich werde durch Gesetze gehindert, die das Aufnehmen von entlaufenen Sklaven gegen den Willen ihrer Besitzer verbieten.