Si redire dissimulet, per vices officiorum ligatus ferreis nexibus cura provincialis officii ad debitum mittatur examen nec ei liberum sit, ut hoc se privilegio aut occasione defendat, quod sibi aliud negotium vel aliam necessitatem post iniunctam esse causetur, cum isdem licentiam auferamus in eadem provincia continuare exactionem.
von klara.q am 23.03.2017
Wenn jemand versucht, die Rückkehr zu vermeiden, soll er durch offizielle Dienststellen, unter Bewachung der Provinzbehörden, gegebenenfalls in Fesseln, zur erforderlichen Untersuchung gebracht werden. Er darf sich nicht auf irgendein Privileg oder die Ausrede berufen, dass ihm danach eine andere Aufgabe oder Verpflichtung übertragen worden sei, da wir solchen Personen untersagen, Steuern in derselben Provinz weiterhin zu erheben.
von andre.x am 17.02.2018
Sollte er sich weigern zurückzukehren, so wird er, durch die Abfolge der Ämter mit eisernen Ketten gefesselt, auf Veranlassung der Provinzalbehörde zur erforderlichen Prüfung geschickt, und es soll ihm nicht gestattet sein, sich durch dieses Privileg oder diese Gelegenheit zu verteidigen, weil er behauptet, ihm sei danach eine andere Aufgabe oder eine andere Notwendigkeit auferlegt worden, da wir denselben die Erlaubnis entziehen, die Eintreibung in derselben Provinz fortzusetzen.