Scientibus his, qui ex aliqua parte praesentis nostrae serenitatis legis formam conventia vel neglegentia quadam colludere temptaverint, non tantum amissione bonorum omnium, sed etiam capitis periculo utpote criminis falsitatis obnoxios semet esse plectendos.
von paula975 am 25.02.2019
Es sei hiermit kundgetan, dass diejenigen, welche aus irgendeinem Grund durch Einverständnis oder Fahrlässigkeit versuchen werden, gegen die Form des gegenwärtigen Gesetzes unserer Erhabenheit zu konspirieren, nicht nur durch den Verlust allen Gutes, sondern auch durch die Gefahr ihres Lebens bestraft werden, da sie des Verbrechens der Urkundenfälschung schuldig sind.
von benet.n am 19.07.2022
Diejenigen, die versuchen, dieses kaiserliche Gesetz auf irgendeine Weise zu umgehen, sei es durch Verschwörung oder Fahrlässigkeit, sollen wissen, dass sie nicht nur mit der Beschlagnahmung ihres gesamten Vermögens, sondern auch mit der Todesstrafe rechnen müssen, da sie des Betrugs schuldig sind.