Damus sane licentiam tam patribus eorum quam ipsis, qui huius legis auctoritate civitatum obsequio adgregantur, ut, si quos curiales patrocinio principalium invenerint excusari, in medium proferant, ut et ipsi similibus officiis deputati pareant impetratis.
von jan.m am 30.11.2022
Wir erteilen in der Tat sowohl ihren Vätern als auch ihnen selbst, die kraft dieses Gesetzes in den Dienst der Städte eingegliedert sind, die Erlaubnis, dass sie, wenn sie Kuriales antreffen, die durch den Schutz der Principales entschuldigt werden, diese öffentlich vorführen dürfen, sodass sie selbst, die ähnlichen Pflichten zugewiesen wurden, den erlangten Bestimmungen nachkommen können.
von leah.x am 24.04.2023
Wir erteilen hiermit den Vätern und denjenigen, die aufgrund dieses Gesetzes zum Stadtdienst verpflichtet sind, die Erlaubnis, Ratsmitglieder öffentlich zu melden, die sich durch den Schutz führender Bürger ihren Pflichten entziehen, damit auch diese ihre zugewiesenen Verpflichtungen wie alle anderen erfüllen.