Si apparitor diffugerit criminosus, edictum, quo revocari possit, adiecta condicione legibus subsequatur:
von anna8979 am 10.12.2018
Wenn ein Gerichtsdiener, der schuldig ist, geflohen ist, soll ein Edikt, durch welches er zurückgerufen werden kann, mit einer hinzugefügten Bedingung gemäß den Gesetzen folgen:
von efe.9897 am 15.09.2014
Wenn ein schuldhafter Gerichtsbeamter flieht, sollte gemäß Gesetz ein Erlass mit spezifischen Bedingungen ergehen, um seine Rückkehr zu sichern: