Cui nisi fuerit satisfactum, merito in latitantem a iudice pro qualitate peccati sententia proferatur.
von michael.8891 am 03.06.2024
Demjenigen gegenüber, dem keine Genugtuung gewährt wurde wurde, kann vom Richter zu Recht gegen den Versteckten entsprechend der Schwere des Vergehens ein Urteil gefällt werden.
von anny877 am 10.06.2016
Wird diesem keine Genugtuung gewährt, sollte der Richter zu Recht ein Urteil gegen den Flüchtenden verhängen, und zwar entsprechend der Schwere des Vergehens.