Curiales omnium civitatum, onerosis quin etiam militiae seu diversis officiis facultatum et personalium munerum obligatos suis ordinibus, cuiuscumque sectae sint, inhaerere censemus, ne videamur hominibus exsecrandis contumelioso ambitu immunitatis beneficium praestitisse, quos volumus huius constitutionis auctoritate damnari.
von tuana.w am 08.06.2016
Die Kurialen aller Städte, selbst jene, die durch beschwerliche Militärdienste oder verschiedene Abgaben und persönliche Verpflichtungen an ihre Stände gebunden sind, welcher Gruppe sie auch angehören mögen, verordnen wir, weiterhin gebunden zu bleiben, damit wir nicht den verabscheuungswürdigen Menschen durch ein beleidigendes Privileg den Vorteil der Immunität gewährt zu haben scheinen, die wir kraft dieser Verfügung für verurteilt halten wollen.
von luna963 am 13.09.2024
Wir verfügen, dass Stadtbeamte aus allen Städten in ihren Positionen verbleiben und ihre Pflichten erfüllen müssen, einschließlich belastender Militärdienste und verschiedener finanzieller und persönlicher Verpflichtungen gegenüber ihren Räten, unabhängig von ihren Glaubensüberzeugungen. Wir wollen nicht den Anschein erwecken, diesen verabscheuungswürdigen Menschen durch eine anstößige Ausnahmeregelung das Privileg der Immunität gewährt zu haben, da wir beabsichtigen, dass sie nach diesem Gesetz verurteilt werden.