Omne semen alienas appetendi fortunas stirpitus eruere cupientes nulli deinceps volumus petitionis rerum esse licentiam, etsi intestatus quisquam quaeve ac nullis e numero propinquorum extantibus vel uxore vel marito fati munus impleverit et cuiuscumque sit condicionis aut sectae, seu quolibet titulo res fuerit fiscalis.
von olivia.l am 29.05.2024
Wir wollen jegliche Grundlage für das Begehren fremder Vermögen vollständig beseitigen, sodass künftig niemand das Recht haben soll, Eigentum zu beanspruchen, auch nicht dann, wenn jemand ohne Testament stirbt und keine Verwandten, keinen Ehepartner oder Lebenspartner hinterlässt, unabhängig von seinem sozialen Status oder seinen religiösen Überzeugungen, und zwar auch dann nicht, wenn das Vermögen normalerweise an den Staat fallen würde.
von pepe.908 am 27.05.2018
Wir wünschen, dass jeder Keim des Begehrens fremder Vermögen, den wir von Grund auf ausreißen wollen, künftig keine Erlaubnis zur Geltendmachung von Eigentumsansprüchen mehr habe, selbst wenn jemand, Mann oder Frau, ohne Verwandte und ohne Ehepartner, seine Schicksalspflicht erfüllt hat, unabhängig von Stand oder Glauben, und unabhängig davon, mit welchem Titel das Vermögen fiskalisch gewesen sei.