Si quid autem ex bonis talibus nostro iudicio, nullo tamen desiderante atque poscente, concedi cuiquam voluerimus, huiusmodi tantum valeat liberalitas.
von carlo.b am 21.08.2015
Wenn wir jedoch nach unserem Urteil etwas von solchen Gütern, ohne dass jemand dies wünscht oder fordert, jemandem zugestehen wollen, so soll eine solche Zuwendung nur Gültigkeit haben.
von freya.o am 24.05.2016
Sollten wir beschließen, irgendeinen dieser Besitztümer aus eigenem Antrieb zu übertragen, ohne dass jemand darum bittet oder es fordert, so soll nur eine solche Übertragung rechtliche Gültigkeit haben.