Praeterea vel horreorum gerere custodiam vel curarum ius atque arbitrium sibi praesumere his denegamus.
von tony972 am 12.10.2020
Überdies verweigern wir ihnen sowohl die Verwaltung der Kornkammern als auch das Recht und die Befugnis der Aufgaben auf sich zu nehmen.
von robert923 am 11.08.2023
Überdies untersagen wir diesen Personen sowohl die Aufsicht über Kornkammern zu führen noch Autorität und Kontrolle über Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.