Provinciarum igitur rectores procurent, ne umquam cursus publicus veniat in querellam et occasio deceptionis curiales vel provinciales animalia indebita praestare compellat.
von louisa.977 am 22.04.2019
Die Provinzgouverneure sollten sicherstellen, dass der kaiserliche Postdienst keine Beschwerden verursacht und dass keine betrügerischen Machenschaften lokale Beamte oder Einwohner zwingen, Tiere bereitzustellen, zu deren Bereitstellung sie nicht verpflichtet sind.
von samu932 am 02.03.2016
Die Verwalter der Provinzen sollen dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Postdienst niemals Anlass zu Beschwerden gibt und dass keine Gelegenheit zur Täuschung die Stadträte oder Provinzbewohner zwinge, unzulässige Tiere bereitzustellen.