Nemo ducum ingressus semel provinciam suam postmodum itineribus faciendis cursu atque angariis ipse sive suum utatur officium, sed expeditionem militarem iumentis propriis exsequantur.
von benedikt944 am 18.09.2016
Nach Betreten ihrer Provinzen sollten Befehlshaber weder das öffentliche Verkehrssystem noch Kurierdienste für ihre Reisen nutzen, sei es für persönliche oder dienstliche Angelegenheiten, sondern militärische Kampagnen mit eigenen Tieren durchführen.
von ina917 am 04.04.2023
Keiner der Befehlshaber soll, sobald er einmal seine Provinz betreten hat, für weitere Reisen weder sich selbst noch sein Amt die Post- und Transportdienste nutzen, sondern militärische Expeditionen mit eigenen Lasttieren durchführen.