Cubicularios tam sacri cubiculi mei quam venerabilis augustae, quos utrosque certum est obsequiis occupatos et aulae penetralibus inhaerentes diversa iudicia obire non posse, ab observatione aliorum tribunalium liberamus, ut in sublimitatis solummodo tuae iudicio propositas adversus se excipiant actiones.
von sam832 am 18.04.2024
Die Kämmerer sowohl meiner heiligen Schlafgemächer als auch der ehrwürdigen Augusta, von denen bekannt ist, dass sie mit Pflichten beschäftigt sind und den inneren Gemächern des Palastes anhaften und nicht verschiedenen Gerichtshöfen beiwohnen können, befreien wir von der Anwesenheitspflicht bei anderen Gerichtshöfen, damit sie Klagen gegen sich nur im Gerichtshof Eurer Erhabenheit entgegennehmen können.
von nickolas.865 am 05.03.2022
Wir befreien die persönlichen Diener sowohl meiner kaiserlichen Gemächer als auch jener der Kaiserin, die nachweislich zu sehr mit ihren Hofpflichten beschäftigt und an ihren Dienst in der königlichen Residenz gebunden sind, von der Vorladung vor anderen Gerichtshöfen. Stattdessen sollen sie rechtliche Anklagen gegen sich ausschließlich in Ihrem Obersten Gerichtshof entgegennehmen.