Et insuper erogationum quoque sollicitudinem ab officio tuae celsitudinis, si imperatoria violata fuerit dispositio, ad alios transferendam, si non idem officium, simulac huiusmodi fuerit a quolibet facinus perpetratum, ad notitiam nostrae mansuetudinis vel certe ad scientiam illustrissimae magisteriae referre curaverit potestatis, ut eiusdem apparitionis periculo tale flagitium principales minime possit aures latere, quatenus ex omni parte eodem delicto revelato, quicumque saluberrimas nostrae pietatis ordinationes ausus fuerit violare, interminatas minime possit poenas evadere:
von mohammed.z am 20.08.2022
Und darüber hinaus soll die Verantwortung für Ausgaben vom Amt Eurer Hoheit, falls die kaiserliche Verfügung verletzt worden ist, auf andere übertragen werden, wenn besagtes Amt nicht unverzüglich, sobald ein solches Verbrechen von jemandem begangen wurde, Sorge trägt, unserer Gnade oder jedenfalls der Kenntnis der höchst illustren Verwaltungsmacht Bericht zu erstatten, damit durch das Risiko desselben Personals ein solches Vergehen nicht den kaiserlichen Ohren verborgen bleiben kann, dergestalt, dass bei Aufdeckung des gleichen Vergehens von allen Seiten, derjenige, der es gewagt hat, die heilsamsten Anordnungen unserer Frömmigkeit zu verletzen, den angedrohten Strafen nicht zu entgehen vermag:
von oemer.966 am 23.11.2018
Darüber hinaus wird die Verantwortung für die Verwaltung der Ausgaben von Ihrem hohen Amt auf andere übertragen, falls das kaiserliche Dekret verletzt wird, es sei denn, Ihr Amt meldet ein solches Vergehen unverzüglich unserer kaiserlichen Aufmerksamkeit oder dem höchst angesehenen Meisteramt. Das Personal wird zur Rechenschaft gezogen, um sicherzustellen, dass ein solches Fehlverhalten dem Kaiser nicht verborgen bleibt. Auf diese Weise wird, wenn das Vergehen von allen Seiten aufgedeckt wird, derjenige, der es wagt, unsere heilsamen Anordnungen zu verletzen, die vorgeschriebenen Strafen nicht umgehen können.