Et huiusmodi gesta relatione a viro clarissimo tribuno vel devotissimis principiis intra tres menses mittenda, ex quo profectus fuerit, numerandos ad nostram referat pietatem.
von lilya.874 am 12.01.2023
Solche Handlungen sollen innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tag seiner Abreise, unserer kaiserlichen Autorität vom ausgezeichneten Tribun oder den treuesten Offizieren berichtet werden.
von antonio951 am 06.10.2019
Und Handlungen dieser Art, die durch Bericht eines hervorragendsten Tribuns oder der ergebensten Amtsträger innerhalb von drei Monaten, gerechnet von seiner Abreise an, vorgelegt werden, soll er unserer Ehrerbietung zur Kenntnis bringen.