Vel si huiusmodi appellatio suscepta non fuerit, in qua inferiorum iudicum sacra desideratur auditio, ad haec eadem facienda sex menses habeat litigator.
von philip.w am 14.10.2018
Oder wenn ein solches Rechtsmittel nicht eingelegt worden ist, bei dem die heilige Anhörung der untergeordneten Richter erforderlich ist, soll der Prozesspartei eine Frist von sechs Monaten zur Vornahme eben dieser Handlungen gewährt werden.
von adrian.954 am 15.03.2019
Andernfalls, wenn eine solche Berufung, die eine Anhörung vor Richtern der unteren Instanz erfordert, nicht eingereicht wurde, hat die Prozesspartei sechs Monate Zeit, diese gleichen Verfahren abzuschließen.