Si vero arbiter appellationem suscipere aut relationem dare contempserit, quattuor mensum tempora observentur:
von celina.i am 07.08.2018
Wenn der Schiedsrichter tatsächlich die Berufung anzunehmen oder den Bericht zu erstatten verweigert, so sollen vier Monate eingehalten werden:
von ayleen.b am 25.11.2023
Wenn der Schiedsrichter die Berufung nicht annimmt oder den Bericht nicht einreicht, sollte ein Zeitraum von vier Monaten beachtet werden: