Nec vero quisquam privatus erat disceptator aut arbiter litis, sed omnia conficiebantur iudiciis regiis.
von amalia.u am 31.05.2013
Tatsächlich war kein Privatmann ein Vermittler oder Schlichter von Streitigkeiten, sondern alle Angelegenheiten wurden durch königliche Gerichtsurteile entschieden.
von maja934 am 08.09.2014
Kein Privatbürger konnte als Richter fungieren oder Streitigkeiten schlichten; stattdessen wurden alle Rechtsangelegenheiten von den königlichen Gerichten behandelt.