Manilius, nihil esse tam regale quam explanationem aequitatis, in qua iuris erat interpretatio, quod ius privati petere solebant a regibus, ob easque causas agri arvi et arbusti et pascui lati atque uberes definiebantur, qui essent regii qui colerenturque sine regum opera et labore, ut eos nulla privati negotii cura a populorum rebus abduceret.
von niclas906 am 06.12.2013
Manilius, nichts sei königlicher als die Erklärung der Billigkeit, in der die Auslegung des Rechts lag, welches Recht private Bürger gewöhnlich von Königen suchten, und aus diesen Gründen wurden Äcker, Obstgärten und Weiden, weit und fruchtbar, definiert, welche königlich waren und ohne Arbeit und Mühe der Könige bebaut werden konnten, sodass keine Sorge um private Angelegenheiten sie von den Angelegenheiten des Volkes ablenken würde.
von benno.918 am 14.03.2024
Manilius, nichts sei für einen König angemessener als die Erklärung dessen, was gerecht und billig ist, was die Auslegung des Rechts beinhaltete, welches private Bürger üblicherweise von ihren Königen begehrten. Aus diesen Gründen legten sie klare Grenzen für weitläufige und fruchtbare Ländereien fest - einschließlich Ackerland, Obstgärten und Weiden - und bestimmten, was der Krone gehörte und was ohne königliche Beteiligung bearbeitet werden konnte, um sicherzustellen, dass keine privaten Geschäftsangelegenheiten die Könige von der Regierung ihres Volkes ablenken würden.