Ut his quae statuimus actitatis pareat appellator temporibus, quae de appellationibus definita noscuntur.
von joel928 am 27.11.2015
Damit der Berufungsführer den Fristen nachkommt, die in Bezug auf Berufungen als festgelegt bekannt sind, nachdem die von uns festgelegten Handlungen durchgeführt wurden.
von lennardt.846 am 08.07.2024
Der Berufungsführer hat die festgelegten Fristen für Berufungen gemäß unserer vorherigen Bestimmungen einzuhalten.