Praecipimus ex appellationibus spectabilium iudicum, quae per consultationes nostri numinis disceptationem implorant, non nostram ulterius audientiam expectari, ne nostris occupationibus, quibus pro utilitate mundi a singulorum nonnumquam negotiis avocamur, aliena fraudari commoda videantur.
von zoe848 am 11.04.2022
Wir befehlen, dass bei Berufungen der spectabiles Richter, die durch Konsultationen eine Entscheidung unserer göttlichen Macht erflehen, unsere weitere Anhörung nicht abgewartet werde, damit nicht durch unsere Obliegenheiten, mit denen wir zuweilen zum Nutzen der Welt von Einzelangelegenheiten abgerufen werden, fremde Vorteile als beeinträchtigt erscheinen.
von oemer.b am 22.08.2019
Wir verfügen, dass Parteien nicht länger auf unsere persönliche Anhörung von Berufungen der Provinzgouverneure warten sollen, die durch formelle Konsultationen unsere kaiserische Entscheidung anstreben. Dies dient dazu, Verzögerungen der berechtigten Interessen anderer zu verhindern, da wir oft aufgrund unserer Pflichten zum Wohlergehen der gesamten Welt von einzelnen Fällen abgerufen werden.