Neminem in ullo numero equitum vel peditum vel in quolibet limite sine nostri numinis sacra probatoria in posterum sociari concedimus, consuetudine quae hactenus tenuit antiquata, quae magisteriae potestati vel ducibus probatorias militum facere vel militibus adiungere licentiam tribuebat, ut ii tantum in numeris vel in limitibus militent, qui a nostra divinitate probatorias consequuntur.
von sina.o am 10.10.2014
Wir gestatten niemanden, in irgendeiner Kavallerie- oder Infanterieeinheit oder an irgendeiner Grenze ohne einen heiligen Genehmigungsbrief unseres göttlichen Willens künftig beizutreten, wobei die bisher geltende Gepflogenheit, die der magistratischen Macht oder den Duces die Lizenz gab, Genehmigungsbriefe für Soldaten auszustellen oder Soldaten zuzuordnen, hiermit aufgehoben wird, sodass nur diejenigen in den Einheiten oder an den Grenzen dienen können, die Genehmigungsbriefe von unserer Göttlichkeit erhalten.
von aliyah969 am 16.02.2018
Wir erlauben es künftig niemandem mehr, einer Kavallerie- oder Infanterieeinheit beizutreten oder an einem Grenzposten zu dienen, ohne ein offizielles Genehmigungsdokument unserer kaiserlichen Autorität. Dies schafft die bisherige Praxis ab, die Militärbefehlshabern und Generälen die Befugnis gab, Militärkommissionen auszustellen oder Soldaten anzuwerben. Von nun an dürfen nur diejenigen in Militäreinheiten oder an Grenzposten dienen, die eine direkte offizielle Genehmigung von unserem kaiserlichen Amt erhalten.