Viros autem eminentissimos pro tempore magistros militum nec non etiam viros spectabiles duces, si supplere numeros pro his qui fatalibus sortibus decrescent necessarium esse putaverint, veritate discussa per suggestionem suam nostrae mansuetudini declarare, qui et quanti et in quo numero vel limite debeant subrogari, ut ita demum, prout nostrae sederit maiestati, divina subnotatione subnixi militiam sortiantur;
von viktoria.m am 02.09.2016
Die hervorragendsten Männer, die Militärbefehlshaber für die jeweilige Zeit, sowie auch die ausgezeichneten Männer, die Heerführer, wenn sie es für notwendig erachten, die Zahlen an Stelle derer zu ergänzen, die durch tödliche Lose abnehmen, nach Erörterung der Wahrheit, durch ihren Vorschlag unserer Milde zu erklären, wer und wie viele und in welcher Zahl oder an welcher Grenze ersetzt werden sollen, damit sie schließlich, wie es unserer Majestät, gestützt auf göttliche Anmerkung, gefallen wird, den Militärdienst erlangen;
von jonas866 am 18.03.2017
Die höchstrangigen Militärbefehlshaber und angesehenen Provinzgouverneure sollen, wenn sie es für notwendig erachten, Truppen zu ersetzen, die verstorben sind, die Fakten untersuchen und uns einen Bericht vorlegen, der angibt, wer als Ersatz rekrutiert werden sollte, wie viele benötigt werden und welcher Einheit oder Grenze sie zugewiesen werden sollen. Erst dann, mit unserer kaiserlichen Genehmigung, die durch göttliche Bestätigung bekräftigt wird, dürfen diese Rekruten in den Militärdienst eingestellt werden;