Nemo miles ex his, qui praesentes divino obsequio nostrae clementiae deputati sunt et qui in hac esse urbe praesente comitatu concessi sunt quive de aliis numeris vel legionibus sunt, vel sibi vacet vel aliena obsequia sine nutu principali peragere audeat.
von joanna.x am 10.12.2016
Kein Soldat - weder jene, die gegenwärtig im kaiserlichen Dienst zugeteilt sind, noch jene, denen ein Aufenthalt in dieser Stadt mit dem gegenwärtigen Hofstaat gestattet ist, noch jene, die anderen militärischen Einheiten oder Legionen angehören - darf weder untätig bleiben noch Aufgaben für andere ohne Erlaubnis des Kaisers ausführen.
von dorothea836 am 06.04.2016
Kein Soldat aus diesen, die dem göttlichen Dienst unserer Gnade zugeteilt und denen gestattet ist, mit der gegenwärtigen Begleitung in dieser Stadt zu sein, oder die aus anderen Einheiten oder Legionen stammen, soll es wagen, entweder für sich selbst untätig zu sein oder Dienste für andere ohne Genehmigung des Vorgesetzten zu verrichten.